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Das Landwirtschaftsamt ist zuständig für den Vollzug der landwirtschaftlichen Gesetze und nimmt Stellung zu landwirtschaftlichen Fragen zuhanden der Regierung. Es ist Beratungs-, Informations- und Anlaufstelle für Landwirte und andere Interessenten im Zusammenhang mit Fragen zur Landwirtschaft im Fürstentum Liechtenstein.
Die Umsetzung der Landwirtschaftsgesetzgebung hat folgende Schwerpunkte:
- Rahmenbedingungen für die Produktion
- Strukturen
- Wirtschaftlichkeit
- Ökologie
- Märkte
- Dienstleistungen von Dritten
- Die Weiterentwicklung der agrarpolitischen Massnahmen
- Den Vollzug und die Überwachung von Pflanzenschutzmassnahmen
- Die Beratung von Landwirten
- Den quantitativen Bodenschutz von Landwirtschaftsflächen
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